Das Magazin für Geschlechtergerechtigkeit
18.10.2024
2 Min. Lesedauer
Shari Kohlmeyer
In Rechtsfragen

Übernachtungen

Was muss ich bei gemischtgeschlechtlichen Jugendreisen beachten?

Als Teamer*in einer Jugendreise hast du sicher schon darüber nachgedacht, wie du die Teilnehmer*innen am besten unterbringst. Viele glauben fälschlicherweise, es sei gesetzlich verboten, Jungen und Mädchen – oder inklusiver formuliert, Teilnehmer*innen unterschiedlicher geschlechtlicher Identitäten – gemeinsam unterzubringen. Das stimmt so nicht!  

Was sagt das Gesetz?

Im §180 StGB, der zum Sexualstrafrecht (§174-184 StGB) gehört, steht, dass man sich strafbar macht, wenn man einer sexuellen Handlung an einer Person unter 16 Jahren „durch das Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheiten Vorschub leistet“. Aber was heißt das? 

Die Altersgrenzen zu kennen, ist an dieser Stelle essenziell: Als Teamer*in musst du sicherstellen, dass Teilnehmer*innen unter 14 Jahren generell keinen sexuellen Kontakt haben. Bei 14- bis 16-Jährigen musst du darauf achten, keine Gelegenheiten für sexuelle Handlungen zu schaffen.  

Was bedeutet das genau? Viele Organisationen und Häuser bieten geschlechtergetrennte Schlafräume an, weil sie glauben, damit keine Gelegenheiten für sexuelle Handlungen zu schaffen. Diese Annahme ist jedoch problematisch, weil sie voraussetzt, dass solche Handlungen nur zwischen Personen verschiedenen Geschlechts stattfinden können. Das stimmt natürlich nicht. Eine gemischtgeschlechtliche Unterbringung an sich ist daher nicht automatisch das „Verschaffen einer Gelegenheit“ für sexuelle Handlungen. Strafbar machst du dich erst, wenn du gezielt einen Raum für sexuelle Handlungen bietest oder nicht eingreifst, obwohl du von solchen Vorhaben weißt. 

Wichtig ist zu verstehen: Das Gewähren von Gelegenheiten hat an sich nichts mit der getrennten oder gemischtgeschlechtlichen Unterbringung zu tun. Achte lieber darauf, einfache Vorbeugungsmaßnahmen zu treffen (je mehr Menschen zum Beispiel in einem Zimmer oder Zelt schlafen, desto unwahrscheinlicher sind sexuelle Handlungen tendenziell) und prüfe, ob es im konkreten Einzelfall die Gefahr von sexuellen Handlungen von unter 16-Jährigen gäbe.  

Kommunikation mit Eltern und Jugendlichen

Beziehe deine Teilnehmer*innen in die Entscheidung mit ein, wie sie untergebracht werden wollen. Für manche kann eine geschlechterhomogene Gruppe ein sicherer Rückzugsort sein. Für andere kann das unangenehm oder sogar gefährlich sein, zum Beispiel für schwule Jungen im „Jungenzelt“ oder lesbische Mädchen im „Mädchenzelt“, die dort möglicherweise Diskriminierung erfahren. Sei daher sensibel und achte auf die Bedürfnisse der Teilnehmer*innen.  

Wenn du dich für eine gemischtgeschlechtliche Unterbringung entscheidest, hole dir die Einverständnisse der Erziehungsberechtigten ein, da diese oft eine geschlechtergetrennte Unterbringung erwarten. Kläre im Vorfeld mit den Hausleitungen, ob es Einwände gegen eine gemischtgeschlechtliche Unterbringung gibt. Kommunikation ist hier entscheidend, um eine gute Lösung für alle zu finden. 

*Dieser Artikel wurde auf Grundlage der Handreichung „FAQ queersensible Jugendreisen- Fakten zur gemischtgeschlechtlichen Unterbringung“ verfasst. Verantwortlich für die Handreichung sind Shari Kohlmeyer und Lars Reisner (Deutscher Bundesjugendring), Katrin Ottensmann (Bundesnetzwerk Lambda) und Laura Seyfang (Fachstelle queere Jugendarbeit beim Hessischen Jugendring).  

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Shari Kohlmeyer
Shari Kohlmeyer (sie/ihr), Referentin für jugendpolitische Themen und Jugendreisen beim Bundesjugendring.
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