Das Magazin für Geschlechtergerechtigkeit
19.02.2025
2 Min. Lesedauer
Michael Rogenz
In Rechtsfragen

Personenstand & Intergeschlechtlichkeit

Welche Eintragungen und Änderungen sind wann möglich?

Intergeschlechtliche Menschen entwickeln wie alle Menschen eine Geschlechtsidentität. Sie definieren sich männlich, weiblich, nicht-binär, divers, weder-noch, oder ganz anders. Vielen Menschen ist es wichtig, dass ihr Geschlechtseintrag im Personenstand zu ihrer Geschlechtsidentität passt. Denn er ist keine formelle Kleinigkeit, sondern hat unter den gegebenen Umständen durchaus identitätsstiftende wie auch rechtliche Wirkung. Der Eintrag steht in der Geburtsurkunde und im Reisepass, Menschen sind damit bei der Sozialversicherung und bei Ämtern gemeldet; Behörden, Schulen und andere staatliche Institutionen nutzen ihn zur Ansprache.

Derzeit gibt es die Geschlechtseinträge männlich, weiblich und divers. Zudem kann der Geschlechtseintrag offengelassen werden. Eine Änderung des Geschlechtseintrags, sowie des Vornamens ist auch für intergeschlechtliche Menschen nur noch über das sog. Selbstbestimmungsgesetz möglich. Menschen ab 18 Jahren können damit ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ohne Gutachten oder Atteste in einem Verfahren beim Standesamt ändern lassen. Für Menschen unter 18 Jahren ist das Einverständnis der Eltern, sowie eine Beratung erforderlich. Die Änderung des Personenstandes und des Vornamens ist also relativ niedrigschwellig möglich. Ausführliche Informationen dazu gibt es hier. Danach muss diese Änderung allen relevanten Behörden mitgeteilt werden, z.B. der Rentenversicherung. Auch Dokumente wie der Reisepass, Personalausweis und Führerschein müssen geändert werden. Wenn notwendig, auch Zeugnisse und Urkunden.

Manchmal wird die Intergeschlechtlichkeit schon direkt nach der Geburt eines Kindes sichtbar, meist anhand der Genitalien. Dann kann der § 22 Abs. 3 des Personenstandsgesetzes (PStG) genutzt werden. Er besagt, dass in diesem Falle der Geschlechtseintrag auf der Geburtsurkunde offengelassen oder der Eintrag „divers“ genutzt werden kann. Das ist wichtig, denn in der Regel muss die Meldung der Geburt eines Kindes innerhalb einer Woche beim Standesamt erfolgen, inklusive Angabe des Geschlechtseintrages.

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Michael Rogenz
Michael Rogenz
Michael Rogenz (Pronomen er/ihn) ist Krankenpfleger, Sozialarbeiter und Sexualwissenschaftler. Seit 2020 ist er Referent der Landeskoordination Inter* im Queeren Netzwerk Niedersachsen e.V.
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